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Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Gewährung von Beihilfe in Krankheits-, Pflege-, Geburts- und Todesfällen (Sächsische Beihilfeverordnung – SächsBhVO)
Stand: 16.11.2012
Aufgrund von § 102 Abs. 7 des Beamtengesetzes für den Freistaat Sachsen (Sächsisches Beamtengesetz – SächsBG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. Mai 2009 (SächsGVBl. S. 194), das zuletzt durch Artikel 12 des Gesetzes vom 27. Januar 2012 (SächsGVBl. S. 130, 140) geändert worden ist, wird verordnet:
Inhaltsverzeichnis:
Abschnitt 1
Allgemeine Regelungen
§ 1 Anwendungsbereich und Rechtsnatur
§ 2 Berücksichtigungsfähige Angehörige
§ 3 Konkurrenzen
§ 4 Beihilfefähigkeit der Aufwendungen
§ 5 Ausschluss und Beschränkung der Beihilfefähigkeit
§ 6 Anrechnung von Erstattungen und Sachleistungen
§ 7 Aufwendungen im Ausland
Abschnitt 2
Aufwendungen in Krankheits- und Todesfällen
Unterabschnitt 1
Ambulante ärztliche Leistungen und Heilpraktikerleistungen
§ 8 Ärztliche Leistungen
§ 9 Heilpraktikerleistungen
Unterabschnitt 2
Ambulante zahnärztliche Leistungen
§ 10 Zahnärztliche Leistungen
§ 11 Implantologische Leistungen
§ 12 Kieferorthopädische Leistungen
§ 13 Funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen
§ 14 Auslagen, Material- und Laborkosten, Heil- und Kostenpläne
§ 15 Zahnärztliche Leistungen für Beamte auf Widerruf
Unterabschnitt 3
Ambulante psychotherapeutische Leistungen
§ 16 Psychotherapeutische Leistungen
§ 17 Psychosomatische Grundversorgung
§ 18 Tiefenpsychologisch fundierte und analytische Psychotherapie
§ 19 Verhaltenstherapie
Unterabschnitt 4
Stationäre Leistungen
Unterabschnitt 5
Mittel zur Behandlung oder Linderung von Erkrankungen und Behinderungen
§ 21 Arzneimittel
§ 22 Medizinprodukte
§ 23 Hilfsmittel
§ 24 Sehhilfen
§ 25 Lebensmittel und Nahrungsergänzungsmittel
Unterabschnitt 6
Sonstige Leistungen der Heil- und Krankenbehandlung
§ 26 Heilmittel
§ 27 Komplextherapie und integrierte Versorgung
§ 28 Mobilitätstraining für Blinde
§ 29 Soziotherapie
§ 30 Häusliche Krankenpflege
§ 31 Palliativversorgung
Unterabschnitt 7
Ergänzende Leistungen
§ 32 Fahrtkosten
§ 33 Unterkunfts- und Verpflegungskosten
§ 34 Kommunikationshelfer
§ 35 Familien- und Haushaltshilfe
§ 36 Überführungskosten in Todesfällen
Abschnitt 3
Aufwendungen bei medizinischer Rehabilitation und Kuren
§ 37 Medizinische Rehabilitationsmaßnahmen
§ 38 Voraussetzungen für medizinische Rehabilitationsmaßnahmen
§ 39 Kuren
Abschnitt 4
Aufwendungen zur Gesundheitsvorsorge und Früherkennung von Krankheiten
§ 40 Schutzimpfungen
§ 41 Früherkennungs- und Vorsorgeuntersuchungen
§ 42 Kinderuntersuchungen
§ 43 Verhütung von Zahnerkrankungen
Abschnitt 5
Aufwendungen in Geburtsfällen und anderen Fällen
§ 44 Schwangerschaft und Geburt
§ 45 Künstliche Befruchtung
§ 46 Sterilisation und Schwangerschaftsabbruch
§ 47 Erste Hilfe, Entseuchung, Organ-, Gewebe- und Stammzellspende
Abschnitt 6
Aufwendungen bei dauernder Pflegebedürftigkeit
§ 48 Dauernde Pflegebedürftigkeit
§ 49 Häusliche Pflege
§ 50 Teilstationäre Pflege
§ 51 Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson
§ 52 Kurzzeitpflege
§ 53 Zusätzliche Betreuungsleistungen
§ 54 Pflegehilfsmittel und Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes
§ 55 Vollstationäre Pflege
§ 56 Vollstationäre Einrichtung der Behindertenhilfe
Abschnitt 7
Umfang der Beihilfe
§ 57 Bemessung der Beihilfe
§ 58 Begrenzung der Beihilfe
§ 59 Eigenbeteiligungen
§ 60 Selbstbehalt
§ 61 Belastungsgrenzen
Abschnitt 8
Verfahrensvorschriften
§ 62 Verfahren
§ 63 Antragsfrist
§ 64 Verwaltungsvorschriften
Abschnitt 9
Übergangs- und Schlussvorschriften
§ 65 Übergangsvorschriften
§ 66 Inkrafttreten und Außerkrafttreten
Anlage 1 (zu § 4 Abs. 4 Satz 2)
Ausgeschlossene und teilweise ausgeschlossene Untersuchungs- und Behandlungsmethoden
Anlage 2 (zu § 9) Voraussetzungen und Höchstbeträge für Leistungen von Heilpraktikern
Anlage 3 (zu § 26 Abs. 2 und 5) Voraussetzungen und Höchstbeträge für Heilmittel
Anlage 4 (zu § 39 Abs. 2 und 5) Kurorteverzeichnis
Anlage 5 (zu § 41 Abs. 4) Beihilfefähigkeit der Aufwendungen durch die Teilnahme am Früherkennungsprogramm für Risikofeststellung und interdisziplinäre Beratung, Gendiagnostik und Früherkennung
Anlage 6 (zu § 44 Abs. 2) Voraussetzungen und Höchstbeträge für Leistungen von Hebammen
Anlage 7 (zu § 45 Abs. 1) Beihilfefähigkeit der Aufwendungen für eine künstliche Befruchtung
Anlage 8 (zu § 62 Abs. 1) Antrag auf Gewährung von Beihilfe
Anlage 9 (zu § 62 Abs. 1) Kurzantrag auf Gewährung von Beihilfe
Anlage 10 (zu § 62 Abs. 1) Aufwendungen für dauernde Pflege (Anlage „Pflege“)
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