Beihilfeverordnung des Freistaates Bayern

 

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Bayerische Beihilfevorschriften

Verordnung über die Gewährung von Beihilfen in Krankheits-, Pflege-, Geburts- und Todesfällen

(Beihilfeverordnung)

 

Inhaltsübersicht:

Abschnitt I
Allgemeines

§ 1 Anwendungsbereich, Zweckbestimmung und Rechtsnatur

Abschnitt II
Personenkreis, Zusammentreffen mehrerer Beihilfeberechtigungen, Konkurrenzregelungen

§ 2 Beihilfeberechtigte Personen

§ 3 Berücksichtigungsfähige Angehörige

§ 4 Beihilfen nach dem Tod des Beihilfeberechtigten

§ 5 Zusammentreffen mehrerer Beihilfeberechtigungen

§ 6 Zusammentreffen des Beihilfeanspruchs mit anderen Ansprüchen

Abschnitt III
Grundsatz der Beihilfefähigkeit

§ 7 Beihilfefähigkeit der Aufwendungen

Abschnitt IV
Beihilfefähige Aufwendungen in Krankheitsfällen

§ 8 Ärztliche, zahnärztliche, psychotherapeutische Leistungen und Heilpraktikerleistungen

§ 9 Allgemeine Abrechnungsgrundlagen für psychotherapeutische Leistungen

§ 10 Psychosomatische Grundversorgung

§ 11 Tiefenpsychologisch fundierte und analytische Psychotherapie

§ 12 Verhaltenstherapie

§ 13 Nicht beihilfefähige psychotherapeutische Behandlungsverfahren

§ 14 Auslagen, Material- und Laborkosten bei zahnärztlichen Leistungen

§ 15 Kieferorthopädische Leistungen

§ 16 Funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen

§ 17 Implantologische Leistungen

§ 18 Arznei- und Verbandmittel

§ 19 Heilbehandlungen

§ 19a Gebärdendolmetscherinnen bzw. Gebärdendolmetscher

§ 20 Komplexleistungen

§ 21 Aufwendungen für Hilfsmittel, Geräte zur Selbstbehandlung und Selbstkontrolle sowie für Körperersatzstücke

§ 22 Aufwendungen für Sehhilfen

§ 23 Aufwendungen für Blindenhilfsmittel sowie die erforderliche Unterweisung im Gebrauch (Mobilitätstraining)

§ 24 Häusliche Krankenpflege

§ 25 Familien- und Haushaltshilfe

§ 26 Fahrtkosten

§ 27 Auswärtige ambulante Behandlungen

§ 28 Krankenhausleistungen

Abschnitt V
Rehabilitationsleistungen

§ 29 Beihilfe bei Behandlung in Rehabilitationseinrichtungen

§ 30 Beihilfe bei Kuren

Abschnitt VI
Aufwendungen in Pflegefällen

§ 31 Beihilfefähige Aufwendungen bei dauernder Pflegebedürftigkeit

§ 32 Häusliche und teilstationäre Pflege

§ 33 Verhinderungspflege

§ 34 Kurzzeitpflege

§ 35 Aufwendungen für Pflegehilfsmittel sowie für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfelds

§ 36 Stationäre Pflege

§ 37 Vollstationäre Einrichtung der Behindertenhilfe

§ 38 Zusätzliche Betreuungsleistungen

§ 39 Beihilfefähige Aufwendungen in Hospizen

§ 40 Festsetzungsverfahren bei pflegebedingten Aufwendungen

Abschnitt VII
Aufwendungen in sonstigen Fällen

§ 41 Beihilfefähige Aufwendungen bei Vorsorgemaßnahmen

§ 42 Beihilfefähige Aufwendungen bei Geburt

§ 43 Künstliche Befruchtung, Sterilisation, Kontrazeption

§ 44 Sonstige Aufwendungen

§ 45 Außerhalb der Bundesrepublik Deutschland entstandene Aufwendungen

Abschnitt VIII
Leistungsumfang, Verfahren

§ 46 Bemessung der Beihilfen

§ 47 Begrenzung der Beihilfen

§ 48 Verfahren

Abschnitt IX
Schlussbestimmungen

§ 49 Durchführungsbestimmungen, Ausnahmen

§ 50 Inkrafttreten

§ 51 Übergangsvorschriften

Anlage 1 (zu § 6 Abs. 2 BBhV) Ausgeschlossene und teilweise ausgeschlossene Untersuchungs- und Behandlungsmethoden

Anlage 2 (zu §§ 18 bis 21 der BBhV) Ambulant durchgeführte psychotherapeutische Behandlungen und Maßnahmen der psychosomatischen Grundversorgung

Anlage 3 (zu § 23 Abs. 1 und § 24 Abs. 1 der BBhV) Zugelassene Leistungserbringerinnen und Leistungserbringer für Heilmittel

Anlage 4 zu § 23 Abs. 1 BBhV

Anlage 5 (zu § 25 Abs. 1 und 4 der BBhV) Beihilfefähigkeit der Aufwendungen für Hilfsmittel, Geräte zur Selbstbehandlung und Selbstkontrolle sowie für Körperersatzstücke

Anlage 6 (zu § 25 Abs. 1, 2 und 4 der BBhV) Nicht beihilfefähige Hilfsmittel, Geräte zur Selbstbehandlung und Selbstkontrolle


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UT alt Stand: 01.05.2009 - 20200615

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