Beihilfenverordnung des Landes Niedersachsen: § 53 Übergangsvorschriften

 

 

 Zu Indikationen von A bis Z und ausgewählten Kliniken

OnlineService für 10 Euro

Für nur 10,00 Euro bei einer Laufzeit von 12 Monaten bleiben Sie in den wichtigsten Fragen zum Öffentlichen Dienst auf dem Laufenden: Sie finden im Portal OnlineService rund 10 Bücher und eBooks zum herunterladen, lesen und ausdrucken. Mehr Infos 

Zur Übersicht der Beihilfenverordnung des Landes Niedersachsen:

§ 53 Übergangsvorschriften

(1) Die Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für
1. Leistungen, die vor dem 1. Januar 2012 erbracht wurden oder im Rahmen einer vor dem 1. Januar 2012 begonnenen und über diesen Zeitpunkt hinausgehenden Behandlung oder Maßnahme noch erbracht werden, und
2. Arznei- und Verbandmittel, Hilfsmittel, Geräte zur Selbstbehandlung und Selbstkontrolle sowie Körperersatzstücke, die vor dem 1. Januar 2012 erworben wurden,
richtet sich nach § 87 c des Niedersächsischen Beamtengesetzes in der am 31. März 2009 geltenden Fassung.
(2) Ist die Beihilfe nach den §§ 33 und 34 für eine Person, die bereits vor dem 1. Januar 2012 Pflegeleistungen im Sinne der §§ 33 und 34 erhalten hat, geringer als eine Beihilfe nach § 9 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift für Beihilfen in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen in der Fassung vom 1. November 2001 (GMBl. S. 918), zuletzt geändert durch Rundschreiben des Bundesministeriums des Innern vom 30. Januar 2004 (GMBl. S. 379), so ist der höhere Betrag als Beihilfe zu gewähren.


Exklusivangebot zum Komplettpreis von 22,50 Euro

Der INFO-SERVICE Öffentliche Dienst/Beamte informiert seit dem Jahr 1997 die Beschäftigten im öffentlichen Dienst zu wichtigen Themen rund um Einkommen, Arbeitsbedingungen und die Beihilfe (Bund / Länder). Auf dem USB-Stick (32 GB) sind drei Ratgeber & fünf e-Books aufgespielt. Ebenfalls verfügbar sind OnlineBücher Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenversorgungs-recht in Bund und Ländern sowie Beihilfe in Bund und Ländern. Die eBooks sind besonders komfortabel, denn mit den VerLINKungen kommt man direkt auf die gewünschte Website: 5 eBooks Nebentätigkeitsrecht, Tarifrecht, Berufseinstieg im öffentlichen Dienst, Rund ums Geld im öffentlichen Sektor und Frauen im öffentlichen Dienst. >>>zur Bestellung

mehr zu: Beihilfenverordnung
Home | www.die-beihilfe.de | Datenschutz | Impressum   © 2024