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Heilfürsorge
Heilfürsorge ist ein Begriff aus dem Beamtenrecht. Die Heilfürsorge ist Teil der Fürsorge des Dienstherrn gegenüber den Beamten im Krankheitsfall. In der Regel wird die Heilfürsorge den Beamtinnen und Beamten gewährt, die während der Dienstausübung besonderen Gefahren ausgesetzt sind, beispielsweise in der
Bundeswehr, Polizei oder Feuerwehr.
In der Regel übernimmt die Heilfürsorge alle erstattungsfähigen Krankheitskosten.
Für Familienmitglieder des Beamten, dem Heilfürsorge zusteht, besteht Anspruch auf Beihilfe, sofern sie nicht versicherungspflichtig sind. Hier müssen bestimmte Beihilfevorschriften beachtet werden.
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