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Zur Übersicht "Indikationen von A bis Z" bei Kliniken, die Beihilfefähig abrechnen können
Rehabilitation und Anschlussheilbehandlung
Rehabilitation ergänzt die ambulante und stationäre ärztliche Behandlung und sichert die soziale und berufliche Integration kranker und behinderter Menschen. Frühzeitige Rehabilitation erhöht die Erfolgsaussichten und hilft, Kosten im Gesundheitswesen zu sparen. Rehabilitation erhält die Arbeits- und Erwerbsfähigkeit. Nach einer schweren Akuterkrankung oder bei einer chronischen Erkrankung wird die Leistungsfähigkeit in Alltag und Beruf wiederhergestellt oder wesentlich gebessert. Wesentliches Ziel der Rehabilitation ist, die Patienten zu befähigen, trotz Behinderung oder gesundheitlicher Einschränkungen ihre Aufgaben im Beruf sowie ihre Rollen in Familie und Gesellschaft weiterhin wahrzunehmen. Dies setzt die aktive Mitwirkung des Patienten voraus. Die Rentenversicherung bietet an
- Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und
- Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (Berufliche Rehabilitation).
Medizinische Rehabilitation
Für nahezu alle Indikationen gibt es Rehabilitationseinrichtungen, die unter einem Dach qualifizierte Therapiekonzepte anbieten. Sie basieren auf dem Prinzip der Eigenverantwortlichkeit der Rehabilitanden und erfordern ihre aktive Mitwirkung. Dazu gehören
- Beratung und Betreuung durch ein Reha-Team: Ärzte, Psychologen, Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Sporttherapeuten, Sozialarbeiter, Diätberater etc.
- Bewegungstherapie zur Steigerung von Leistungsfähigkeit und Ausdauer
- Seminare zum Abbau von Risikofaktoren und zum Einüben von gesundheitsfördernden Verhaltensweisen
- Schulungen (z. B. bei Diabetes mellitus) zum besseren Umgang mit der chronischen Erkrankung bzw. den Krankheitsfolgen
- Hilfsmittelversorgung und Schulung im Gebrauch
- Hilfen zur beruflichen Wiedereingliederung: Funktionsdiagnostik, Belastungserprobung und Fachberatung
- Beratung von Angehörigen
.
TIPP An eine medizinische Rehabilitation sollte man denken, - wenn der Patient an den Auswirkungen einer schweren Akutkrankheit (z. B. |
- seinem Rentenversicherungsträger direkt
- den Auskunfts- und Beratungsstellen der Rentenversicherungsträger
- seiner Krankenkasse
- den gemeinsamen Servicestellen für Rehabilitation
- den Versicherungsämtern.
Dort werden Ihre Patienten auch beraten und erhalten die Antragsunterlagen. Aber auch in den Krankenhäusern (z. B. bei den Krankenhaussozialdiensten) liegen die Antragsunterlagen für eine Rehabilitation im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt (AR/AHB) vor.
Die Ärztlichen Dienste und Regionalzentren der Deutschen Rentenversicherung finden Sie auf den Internetseiten des jeweiligen Landes:
www.deutsche-rentenversicherung-bw.de
www.deutsche-rentenversicherung-berlin-brandenburg.de
www.deutsche-rentenversicherung-braunschweig-hannover.de
www.deutsche-rentenversicherung-nord.de
www.deutsche-rentenversicherung-hessen.de
www.deutsche-rentenversicherung-landshut.de
www.deutsche-rentenversicherung-oberbayern.de
www.deutsche-rentenversicherung-bayreuth.de
www.deutsche-rentenversicherung-oldenburg-bremen.de
www.deutsche-rentenversicherung-rlp.de
www.deutsche-rentenversicherung-rheinland.de
www.deutsche-rentenversicherung-saarland.de
www.deutsche-rentenversicherung-mitteldeutschland.de
www.deutsche-rentenversicherung-schwaben.de
www.deutsche-rentenversicherung-unterfranken.de
www.deutsche-rentenversicherung-westfalen.de
Auf diesen Seiten finden Sie ein Servicetelefon und die jeweils regionalen Öffnungszeiten der Ämter.
Knappschaft Bahn-See
www.kbs.de
See-Versicherungsträger
www.see-bg.de
Deutsche Rentenversicherung Bund (früher Bundesversicherungsanstalt für Angestellte)
www.deutsche-rentenversicherung-bund.de
Bundesknappschaft
www.bundesknappschaft.de
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