Zulagen für Arbeitnehmer und Beamte

 

 

OnlineService für 10 Euro

Für nur 10,00 Euro bei einer Laufzeit von 12 Monaten bleiben Sie in den wichtigsten Fragen zum Öffentlichen Dienst auf dem Laufenden: Sie finden im Portal OnlineService rund 10 Bücher und eBooks zum herunterladen, lesen und ausdrucken. Mehr Infos 

 

Zur Übersicht des Ratgebers "Rund ums Geld im öffentlichen Dienst"

.

Zulagen für Arbeitnehmer und Beamte

.

Die für Beamte eingeführten Leistungszulagen und Leistungsprämien sind für die Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst nicht tarifvertraglich vereinbart worden. Allerdings haben der Bund durch eine gesonderte übertarifliche Regelung und die Gemeinden sowie Gemeindeverbände durch einen Rahmenvertrag dieses Instrument der leistungsbezogenen Bezahlung für ihre jeweiligen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eingeführt. Ansonsten erhalten die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst weitgehend dieselben Zulagen wie Beamtinnen und Beamte. 

Stellenzulagen, ausgenommen die allgemeine Stellenzulage, nehmen nicht mehr automatischen allgemeinen Besoldungsanpassungen teil. Stellenzulagen gehören auch nicht mehr zu den ruhegehaltfähigen Dienstbezügen. Anders als Amtszulagen sind sie nicht Bestandteil des Grundgehalts. Sie werden nur für die Dauer der Wahrnehmung einer herausgehobenen Funktion gewährt, die mit dem Eintritt oder der Versetzung in den Ruhestand entfällt.


Exkl. Angebot zum Komplettpreis von 22,50 Euro

Der INFO-SERVICE Öffentlicher Dienst/Beamte informiert die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes seit dem Jahr 1997 - also seit mehr als 25 Jahren - zu wichtigen Themen rund um Einkommen und Arbeitsbedingungen, u.a. auch zu Rund ums Geld im öffentlichen Dienst. Auf dem USB-Stick (32 GB) sind alle 8 Bücher (3 Ratgeber & 5 eBooks) aufgespielt: Wissenswertes für Beam-tinnen und Beamte, Tarifrecht, Beamtenversorgungsrecht (Bund/Länder), Beihilferecht (Bund/Länder), Nebentätigkeitsrecht, Berufseinstieg im öffentlichen Dienst, Rund ums Geld und Frauen im öffentlichen Dienst. >>>Hier geht es zur Bestellung


 

Home | www.die-beihilfe.de | Datenschutz | Impressum   © 2024