Zu erwartende Änderungen bei der Pflege und der Beihilfe für Bundesbeamte

 

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Zu erwartende Änderungen bei der Pflege und der Beihilfe für Bundesbeamte

Beim Beteiligungsgespräch zur 7. Änderung der Bundesbeihilfeverordnung im Bundesinnenministerium wurden die Spitzenorganisationen der Gewerkschaften (DGB, dbb und DBwV) über die wesentlichen Änderungen der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) unterrichtet.

Schwerpunktthema: die sogenannte Festbetragsregelung, die immer wieder für Unmut sorgt. Die Gewerkschaften fordern hier eine objektive Bewertung jedes einzelnen Falls. Außerdem soll die Festbetragsregelung gegenüber der Beihilfeberechtigten verbessert werden.

Die geplante Einschränkung für Familien- und Haushaltshilfen ist ein weiteres dringendes Anliegen: Das Leistungsmaß grundsätzlich auf acht Stunden täglich einzuschränken, kritisierten die Gewerkschaften. Das BMI ist offenbar bereit dieser Kritik nachzugeben und auf die angedachte 8-Stunden-Regelung zu verzichten.

Auch zur Einführung einer Direktabrechnung der Beihilfen gibt es gute Neuigkeiten, auch wenn diese noch nicht Gegenstand der aktuellen Änderungsverordnung ist: Sie gewährleistet Betroffenen eine beihilfekonforme Rechnung seitens des Leistungserbringers und erspart dem Beihilfeberechtigten in Vorkasse gehen zu müssen.

Als erstes Feld ist die direkte Abrechnung mit sogenannten „zugelassenen Krankenhäuser“ im Rahmenvertrag angedacht. In diesem Zusammenhang findet zeitnah ein Gespräch mit der Deutschen Krankenhausgesellschaft statt. Ein Eingriff in die Rechtsstrukturen wäre nicht nötig: Es müssten lediglich Zahlungsströme umgelenkt werden. Die Ausweitung der Direktabrechnung auf weitere Bereiche erfolgt perspektivisch in weiteren Schritten. Das BMI hat hierfür eine eigene Arbeitsgruppe gebildet, die den „Sollprozess“ darstellen soll. Die Entwicklungsphase läuft bis Ende 2016, in der ersten Jahreshälfte 2017 erfolgt die Feinabstimmung, und die finale Einarbeitung der Grundlagen soll in der achten Änderungsverordnung berücksichtigt werden.


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