Verordnung über den Sonderurlaub für Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte sowie für Richterinnen und Richter des Bundes (Sonderurlaubsverordnung - SUrlV)

 

OnlineService für 10 Euro

Für nur 10,00 Euro bei einer Laufzeit von 12 Monaten bleiben Sie in den wichtigsten Fragen zum Öffentlichen Dienst auf dem Laufenden: Sie finden im Portal OnlineService rund 10 Bücher und eBooks zum herunterladen, lesen und ausdrucken. Mehr Infos 

 

Verordnung über den Sonderurlaub für Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte sowie für Richterinnen und Richter des Bundes (Sonderurlaubsverordnung - SUrlV)

Sonderurlaubsverordnung vom 1. Juni 2016 (BGBl. I S. 1284), zuletzt durch Artikel 6 der Verordnung vom 16. März 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 80) geändert.

Eingangsformel

Inhaltsübersicht

§ 1 Geltungsbereich

§ 2 Zuständigkeit

§ 3 Voraussetzungen

§ 4 Dauer

§ 5 Sonderurlaub zur Ausübung staatsbürgerlicher Rechte und zur Erfüllung staatsbürgerlicher Pflichten

§ 6 Sonderurlaub zur Ausübung einer Tätigkeit in öffentlichen zwischenstaatlichen oder überstaatlichen Einrichtungen oder in einer öffentlichen Einrichtung eines Mitgliedstaates der Europäischen Union

§ 7 Sonderurlaub zur Wahrnehmung von Aufgaben der Entwicklungszusammenarbeit

§ 8 Sonderurlaub im Rahmen des Aufstiegs in eine Laufbahn des gehobenen oder höheren Dienstes

§ 9 Sonderurlaub für Aus- oder Fortbildung

§ 10 Sonderurlaub für fremdsprachliche Aus- oder Fortbildung

§ 11 Sonderurlaub für Zwecke der militärischen und zivilen Verteidigung

§ 12 Sonderurlaub für vereinspolitische Zwecke

§ 13 Sonderurlaub zur Ableistung von Freiwilligendiensten

§ 14 Sonderurlaub für eine Ausbildung zur Schwesternhelferin oder zum Pflegediensthelfer

§ 15 Sonderurlaub für gewerkschaftliche Zwecke

§ 16 Sonderurlaub für kirchliche Zwecke

§ 17 Sonderurlaub für sportliche Zwecke

§ 18 Sonderurlaub für Familienheimfahrten

§ 19 Sonderurlaub aus dienstlichen Anlässen

§ 20 Sonderurlaub aus medizinischen Anlässen

§ 21 Sonderurlaub aus persönlichen Anlässen

§ 21a Sonderurlaub bei Mitaufnahme oder ganztägiger Begleitung bei stationärer Krankenhausbehandlung

§ 22 Sonderurlaub in anderen Fällen

§ 23 Verfahren

§ 24 Widerruf

§ 25 Ersatz von Mehraufwendungen

§ 26 Besoldung

§ 27 Inkrafttreten, Außerkrafttreten 


Exkl. Angebot zum Komplettpreis von 22,50 Euro

Der INFO-SERVICE Öffentlicher Dienst/Beamte informiert die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes seit dem Jahr 1997 - also seit mehr als 25 Jahren - zu wichtigen Themen rund um Einkommen und Arbeitsbedingungen, u.a. auch zu Rund ums Geld im öffentlichen Dienst. Auf dem USB-Stick (32 GB) sind alle 8 Bücher (3 Ratgeber & 5 eBooks) aufgespielt: Wissenswertes für Beam-tinnen und Beamte, Tarifrecht, Beamtenversorgungsrecht (Bund/Länder), Beihilferecht (Bund/Länder), Nebentätigkeitsrecht, Berufseinstieg im öffentlichen Dienst, Rund ums Geld und Frauen im öffentlichen Dienst. >>>Hier geht es zur Bestellung


 

Red 20230909

Home | www.die-beihilfe.de | Datenschutz | Impressum   © 2024