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Beihilfeverordnung des Landes Berlin
Stand: 28.07.2011
Inhaltsübersicht
Kapitel 1 Allgemeine Vorschriften
§ 3 Beamtinnen und Beamte im Ausland
§ 4 Berücksichtigungsfähige Angehörige
§ 6 Beihilfefähigkeit von Aufwendungen
§ 7 Verweisungen auf das Sozialgesetzbuch
§ 8 Ausschluss der Beihilfefähigkeit
§ 9 Anrechnung von Erstattungen und Sachleistungen
Kapitel 2 Aufwendungen in Krankheitsfällen
Abschnitt 1 Ambulante Leistungen
§ 13 Leistungen von Heilpraktikerinnen und Heilpraktikern
§ 16 Auslagen, Material- und Laborkosten
§ 17 Zahnärztliche Leistungen für Beamtinnen und Beamte auf Widerruf
§ 18 Psychotherapeutische Leistungen
§ 19 Psychosomatische Grundversorgung
§ 20 Tiefenpsychologisch fundierte und analytische Psychotherapie
Abschnitt 2 Sonstige Aufwendungen
§ 22 Arznei- und Verbandmittel
§ 25 Hilfsmittel, Geräte zur Selbstbehandlung und Selbstkontrolle, Körperersatzstücke
§ 28 Familien- und Haushaltshilfe
§ 29 Familien- und Haushaltshilfe im Ausland
§ 33 Lebensbedrohliche oder regelmäßig tödlich verlaufende Krankheiten
Abschnitt 3 Rehabilitation
§ 34 Anschlussheil- und Suchtbehandlungen
§ 36 Voraussetzungen für Rehabilitationsmaßnahmen
Kapitel 3 Aufwendungen in Pflegefällen
§ 37 Grundsatz
§ 38 Häusliche Pflege, Tagespflege und Nachtpflege
Kapitel 4 Aufwendungen in anderen Fällen
§ 41 Früherkennungsuntersuchungen und Vorsorgemaßnahmen
§ 42 Schwangerschaft und Geburt
§ 43 Künstliche Befruchtung, Sterilisation, Empfängnisregelung und Schwangerschaftsabbruch
§ 44 Tod der oder des Beihilfeberechtigten
§ 45 Erste Hilfe, Entseuchung und Organspende
Kapitel 5 Leistungsumfang
§ 46 Bemessung der Beihilfe
§ 47 Abweichender Bemessungssatz
Kapitel 6 Verfahren und Zuständigkeit
§ 51 Bewilligungsverfahren
§ 52 Zuordnung von Aufwendungen
§ 53 Elektronische Gesundheitskarte
Kapitel 7 Übergangs- und Schlussvorschriften
§ 58 Übergangsvorschriften
Anlage 1 (zu § 6 Abs. 2): Ausgeschlossene und teilweise ausgeschlossene Untersuchungs- und Behandlungsmethoden
Anlage 2 (zu §§ 18-21): Ambulant durchgeführte psychotherapeutische Behandlungen und Maßnahmen der psychosomatischen Grundversorgung
Anlage 3 (zu § 23 Absatz 1): Zugelassene Leistungserbringerinnen und Leistungserbringer für Heilmittel
Anlage 4 (zu § 23 Absatz 1): Höchstbeträge für die Angemessenheit der Aufwendungen für Heilmittel und Voraussetzungen für bestimmte Heilmittel
Anlage 5 (zu § 25 Absatz 1): Beihilfefähigkeit der Aufwendungen für Hilfsmittel, Geräte zur Selbstbehandlung und Selbstkontrolle sowie für Körperersatzstücke einschließlich Zubehör
Anlage 6 (zu § 25 Absatz 2): Nicht beihilfefähige Hilfsmittel, Geräte zur Selbstbehandlung und Selbstkontrolle
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