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Beihilferegelungen in den Ländern: Brandenburg
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Auf dieser Seite informieren wir über wesentliche landesrechtliche Inhalte zur Beihilfe in Brandenburg
Rechtsgrundlage:
Anwendung der Bundesbeihilfeverordnung nach Maßgabe von § 62 Landesbeamtengesetz Brandenburg (LBG)
Aktuelles
Brandenburg hat die beihilferechtliche Grundlage im Beamtengesetz (§ 62) letztmals zum 06.06.2019 geändert. Im Übrigen verweist das Land Brandenburg bei der Beihilfe auf die jeweils geltenden Vorschriften der Bundesbeihilfeverordnung (siehe Seite 224 ff.).
Antragsgrenzen & Fristen
Vgl. Bund (Seite 53 f.)
Beihilfebemessungssätze
Vgl. Bund (Seite 50 ff.)
Berücksichtigungsfähige Personen
Vgl. Bund (Seite 43)
Eigenbehalte (bzw. Belastungsgrenzen, Kostendämpfungspauschalen, Zuzahlungen)
Vgl. Bund (Seite 64 f.)
Geburt
Vgl. Bund (Seite 102)
Pflege - Ambulant - Stationär
vgl. Bund (Seite 104 f.)
Rehabilitation bzw. Anschlussheilbehandlung & Suchtbehandlung
Vgl. Bund (Seiten 125 ff.)
Todesfälle
Vgl. Bund (Seite 104)
Wahlleistungen
Abweichend von den Beihilfevorschriften des Bundes sind Aufwendungen für Wahlleistungen (Chefarztbehandlung, Ein- bzw. Zweibettzimmer) bei stationärer Behandlung nicht beihilfefähig. Dies gilt nicht für am 01.01.1999 vorhandene Schwerbehinderte, solange die Schwerbehinderung andauert.
Zum Schluss …
Möglichkeit der Pauschalen Beihilfegewährung
Mit dem Gesetz zur Einführung einer pauschalen Beihilfe vom 5. Juni 2019 hat der Landtag die Möglichkeit der pauschalen Beihilfegewährung ab dem 1. 1. 2020 geschaffen.
Weitere Dokumente, Merkblätter und Hinweise zur Beihilfe im Land Brandenburg
Brandenburg hat die beihilferechtliche Grundlage im Beamtengesetz (§ 62) letztmals zum 01.01.2014 geändert. Im Übrigen verweist das Land Brandenburg bei der Beihilfe auf die jeweils geltenden Vorschriften der Bundesbeihilfeverordnung (E siehe Seite 247 ff.).
Hier geht es zur Beihilfeverordnung des Landes Brandenburg
https://zbb.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.269292.de
Sonstige Informationen rund um die Beihilfe in Brandenburg
https://zbb.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.269235.de
Umfangreiches Stichwortverzeichnis vom Land Brandenburg zur Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) und Allgemeinen Verwaltungsvorschrift in der Fassung der Achten Änderungsverordnung vom 24. Juli 2018 (BGBl. I Nr. 28 S. 1232)>>>zum Download "Stichworte und Begriffe zur Beihilfe"
Pauschale Beihilfe
Broschüre des DGB Bezirks Berlin-Brandenburg zur >>>Pauschalen Beihilfe
OnlineService für 10 Euro
Red 20230807 / BH-2019 20200616