Zu Indikationen von A bis Z und ausgewählten Kliniken |
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Beihilfeverordnung von Brandenburg
Das Land Brandenburg hat noch keine eigene Beihilfeverordnung erlassen. Brandenburg verweist - wie einige andere Länder auch - auf die geltenden Vorschriften zur Beihilfe des Bundes. Somit gilt in Brandenburg die aktuelle Fassung der Bundesbeihilfeverordnung, die Sie ebenfalls in diesem Internetangebot finden:
www.die-beihilfe.de/bund_beihilfeverordnung_uebersicht
Exklusivangebot zum Komplettpreis von 22,50 Euro Der INFO-SERVICE Öffentliche Dienst/Beamte informiert seit dem Jahr 1997 die Beschäftigten im öffentlichen Dienst zu wichtigen Themen rund um Einkommen, Arbeitsbedingungen und die Beihilfe (Bund / Länder). Auf dem USB-Stick (32 GB) sind drei Ratgeber & fünf e-Books aufgespielt. Ebenfalls verfügbar sind OnlineBücher Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenversorgungs-recht in Bund und Ländern sowie Beihilfe in Bund und Ländern. Die eBooks sind besonders komfortabel, denn mit den VerLINKungen kommt man direkt auf die gewünschte Website: 5 eBooks Nebentätigkeitsrecht, Tarifrecht, Berufseinstieg im öffentlichen Dienst, Rund ums Geld im öffentlichen Sektor und Frauen im öffentlichen Dienst. >>>zur Bestellung |