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Beihilfeverordnung in Sachsen-Anhalt
Das Land Sachsen-Anhalt hat bisher keine eigene Beihilfeverordnung erlassen. Das Land verweist als Gesetzgeber auf die Geltung der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) in der jeweils geltenden Fassung. Dies wurde auch durch Runderlass des Finanzminsteriums bekanntgegeben (RdErl. des MF vom 14. 2. 2009).
Zuletzt wurde die Verwaltungsvorschrift am 24.12.2009 geändert (MBl. LSA 2010, S. 92).
1. Die Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) vom 13. 2. 2009 (BGBl. I S. 326) ist am 13. 2. 2009 verkündet worden und am Tag nach der Verkündung in Kraft getreten. Die Verordnung ist durch Verweisungsregelung im Land Sachsen-Anhalt anzuwenden.
Die BBhV ist für Aufwendungen anzuwenden, die mit dem Inkrafttreten entstanden sind.
2. In der Anlage wird die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Rechtsverordnung über die Gewährung von Beihilfen in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen (Bundesbeihilfeverordnung -BBhV-) des Bundesministeriums des Innern, die mit dem Inkrafttreten der BBhV in Kraft tritt, veröffentlicht. Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift ist durch Verweisungsregelung im Land Sachsen-Anhalt anzuwenden.
3. Dieser RdErl. tritt mit Wirkung vom 14. 2. 2009 in Kraft. Gleichzeitig tritt der Bezugs-RdErl. zu a außer Kraft. Die Bezugsbekanntmachung zu b wird gegenstandslos.
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