Ihre nächste Reha - Recherchieren Sie mit dem "führenden" Klinikverzeichnis
"Das führende Klinikverzeichnis rund um die Beihilfe" gibt ihnen Orientierung bei der Suche nach der geeigneten Klinik für Ihre nächsten Reha. Sie können auch nach Indikationen von A bis Z suchen. Beamtinnen und Beamte finden zudem vorteilhafte Angebote nach Gesundheitswochen..


Beihilfeverordnung des Landes Bayern: § 44 Sonstige Aufwendungen

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Zur Übersicht der Beihilfeverordnung des Landes Bayern:

§ 44 Sonstige Aufwendungen

Aus Anlass einer Krankheit sind beihilfefähig die Aufwendungen für
1. organspendende Personen, wenn die Empfängerperson beihilfeberechtigt oder berücksichtigungsfähiger Angehöriger ist, im Rahmen der §§ 8 bis 13, 18, 19 und 25 bis 28, soweit sie bei den für die Transplantation notwendigen Maßnahmen entstehen; beihilfefähig ist auch der von der organspendenden Person nachgewiesene Ausfall an Arbeitseinkommen. Dies gilt auch für als Organspender vorgesehene Personen, wenn sich herausstellt, dass sie dafür nicht in Betracht kommen;
2. eine behördlich angeordnete Entseuchung und die dabei verbrauchten Stoffe;
3. Erste Hilfe.


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