Ihre nächste Reha - Recherchieren Sie mit dem "führenden" Klinikverzeichnis
"Das führende Klinikverzeichnis rund um die Beihilfe" gibt ihnen Orientierung bei der Suche nach der geeigneten Klinik für Ihre nächsten Reha. Sie können auch nach Indikationen von A bis Z suchen. Beamtinnen und Beamte finden zudem vorteilhafte Angebote nach Gesundheitswochen..


Beihilfeverordnung des Freistaates Bayern

 

 

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Bayerische Beihilfevorschriften

Verordnung über die Gewährung von Beihilfen in Krankheits-, Pflege-, Geburts- und Todesfällen

(Beihilfeverordnung)

 

Inhaltsübersicht:

Abschnitt I
Allgemeines

§ 1 Anwendungsbereich, Zweckbestimmung und Rechtsnatur

Abschnitt II
Personenkreis, Zusammentreffen mehrerer Beihilfeberechtigungen, Konkurrenzregelungen

§ 2 Beihilfeberechtigte Personen

§ 3 Berücksichtigungsfähige Angehörige

§ 4 Beihilfen nach dem Tod des Beihilfeberechtigten

§ 5 Zusammentreffen mehrerer Beihilfeberechtigungen

§ 6 Zusammentreffen des Beihilfeanspruchs mit anderen Ansprüchen

Abschnitt III
Grundsatz der Beihilfefähigkeit

§ 7 Beihilfefähigkeit der Aufwendungen

Abschnitt IV
Beihilfefähige Aufwendungen in Krankheitsfällen

§ 8 Ärztliche, zahnärztliche, psychotherapeutische Leistungen und Heilpraktikerleistungen

§ 9 Allgemeine Abrechnungsgrundlagen für psychotherapeutische Leistungen

§ 10 Psychosomatische Grundversorgung

§ 11 Tiefenpsychologisch fundierte und analytische Psychotherapie

§ 12 Verhaltenstherapie

§ 13 Nicht beihilfefähige psychotherapeutische Behandlungsverfahren

§ 14 Auslagen, Material- und Laborkosten bei zahnärztlichen Leistungen

§ 15 Kieferorthopädische Leistungen

§ 16 Funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen

§ 17 Implantologische Leistungen

§ 18 Arznei- und Verbandmittel

§ 19 Heilbehandlungen

§ 19a Gebärdendolmetscherinnen bzw. Gebärdendolmetscher

§ 20 Komplexleistungen

§ 21 Aufwendungen für Hilfsmittel, Geräte zur Selbstbehandlung und Selbstkontrolle sowie für Körperersatzstücke

§ 22 Aufwendungen für Sehhilfen

§ 23 Aufwendungen für Blindenhilfsmittel sowie die erforderliche Unterweisung im Gebrauch (Mobilitätstraining)

§ 24 Häusliche Krankenpflege

§ 25 Familien- und Haushaltshilfe

§ 26 Fahrtkosten

§ 27 Auswärtige ambulante Behandlungen

§ 28 Krankenhausleistungen

Abschnitt V
Rehabilitationsleistungen

§ 29 Beihilfe bei Behandlung in Rehabilitationseinrichtungen

§ 30 Beihilfe bei Kuren

Abschnitt VI
Aufwendungen in Pflegefällen

§ 31 Beihilfefähige Aufwendungen bei dauernder Pflegebedürftigkeit

§ 32 Häusliche und teilstationäre Pflege

§ 33 Verhinderungspflege

§ 34 Kurzzeitpflege

§ 35 Aufwendungen für Pflegehilfsmittel sowie für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfelds

§ 36 Stationäre Pflege

§ 37 Vollstationäre Einrichtung der Behindertenhilfe

§ 38 Zusätzliche Betreuungsleistungen

§ 39 Beihilfefähige Aufwendungen in Hospizen

§ 40 Festsetzungsverfahren bei pflegebedingten Aufwendungen

Abschnitt VII
Aufwendungen in sonstigen Fällen

§ 41 Beihilfefähige Aufwendungen bei Vorsorgemaßnahmen

§ 42 Beihilfefähige Aufwendungen bei Geburt

§ 43 Künstliche Befruchtung, Sterilisation, Kontrazeption

§ 44 Sonstige Aufwendungen

§ 45 Außerhalb der Bundesrepublik Deutschland entstandene Aufwendungen

Abschnitt VIII
Leistungsumfang, Verfahren

§ 46 Bemessung der Beihilfen

§ 47 Begrenzung der Beihilfen

§ 48 Verfahren

Abschnitt IX
Schlussbestimmungen

§ 49 Durchführungsbestimmungen, Ausnahmen

§ 50 Inkrafttreten

§ 51 Übergangsvorschriften

Anlage 1 (zu § 6 Abs. 2 BBhV) Ausgeschlossene und teilweise ausgeschlossene Untersuchungs- und Behandlungsmethoden

Anlage 2 (zu §§ 18 bis 21 der BBhV) Ambulant durchgeführte psychotherapeutische Behandlungen und Maßnahmen der psychosomatischen Grundversorgung

Anlage 3 (zu § 23 Abs. 1 und § 24 Abs. 1 der BBhV) Zugelassene Leistungserbringerinnen und Leistungserbringer für Heilmittel

Anlage 4 zu § 23 Abs. 1 BBhV

Anlage 5 (zu § 25 Abs. 1 und 4 der BBhV) Beihilfefähigkeit der Aufwendungen für Hilfsmittel, Geräte zur Selbstbehandlung und Selbstkontrolle sowie für Körperersatzstücke

Anlage 6 (zu § 25 Abs. 1, 2 und 4 der BBhV) Nicht beihilfefähige Hilfsmittel, Geräte zur Selbstbehandlung und Selbstkontrolle


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UT alt Stand: 01.05.2009 - 20200615

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