Beihilfenverordnung des Landes Hessen

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Beihilfenverordnung des Landes Hessen

Stand: 07.04.2010

Inhaltsübersicht:

§ 1 Zweckbestimmung und Rechtsnatur

§ 2 Beihilfeberechtigte Personen

§ 3 Berücksichtigungsfähige Angehörige

§ 4 Zusammentreffen mehrerer Beihilfeberechtigungen sowie einer Beihilfeberechtigung mit einer Berücksichtigungsfähigkeit als Angehöriger

§ 5 Beihilfefähigkeit der Aufwendungen

§ 6 Beihilfefähige Aufwendungen bei Krankheit

§ 7 Beihilfefähige Aufwendungen bei Sanatoriumsbehandlung

§ 8 Beihilfefähige Aufwendungen bei Heilkur

§ 9 Beihilfefähige Aufwendungen bei dauernder Pflegebedürftigkeit

§ 10 Beihilfefähige Aufwendungen bei Früherkennungs- und Vorsorgemaßnahmen

§ 11 Beihilfefähige Aufwendungen bei Empfängnisregelung, Schwangerschaftsabbruch und Sterilisation

§ 12 Beihilfefähige Aufwendungen bei Geburt

§ 13 Beihilfefähige Aufwendungen in Todesfällen

§ 14 Beihilfefähige, außerhalb der Bundesrepublik Deutschland entstandene Aufwendungen

§ 15 Bemessung der Beihilfe

§ 16 Beihilfen beim Tode des Beihilfeberechtigten

§ 17 Verfahren

§ 18 Übergangs- und Schlussvorschriften

§ 19 Aufhebung bisherigen Rechts

§ 20 Verwaltungsvorschriften

§ 21 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anlage 1 Ambulant durchgeführte psychotherapeutische Behandlungen und Maßnahmen der psychosomatischen Grundversorgung
Anlage 2 Beihilfefähigkeit von zahnärztlichen und kieferorthopädischen Leistungen
Anlage 3 Beihilfefähigkeit der Aufwendungen für Hilfsmittel, Geräte zur Selbstbehandlung und Selbstkontrolle sowie für Körperersatzstücke


Vorteile für den öffentlichen Dienst

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Rund um die Beihilfe in Bund und Ländern:
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