Ihre nächste Reha - Recherchieren Sie mit dem "führenden" Klinikverzeichnis
"Das führende Klinikverzeichnis rund um die Beihilfe" gibt ihnen Orientierung bei der Suche nach der geeigneten Klinik für Ihre nächsten Reha. Sie können auch nach Indikationen von A bis Z suchen. Beamtinnen und Beamte finden zudem vorteilhafte Angebote nach Gesundheitswochen..


Beihilfenverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen

 

 

 Zu Indikationen von A bis Z und ausgewählten Kliniken

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Beihilfenverordnung in Nordrhein-Westfalen

Stand: 05.11.2009

Inhaltsverzeichnis

§ 1 Beihilfeberechtigte Personen

§ 2 Beihilfefälle

§ 3 Begriff der beihilfefähigen Aufwendungen

§ 4 Beihilfefähige Aufwendungen in Krankheitsfällen

§ 4 a Psychotherapeutische Leistungen

§ 4 b Psychosomatische Grundversorgung

§ 4 c Tiefenpsychologisch fundierte und analytische Psychotherapie

§ 4 d Verhaltenstherapie

§ 5 Beihilfefähige Aufwendungen bei dauernder Pflegebedürftigkeit und erheblichem allgemeinen Betreuungsbedarf

§ 5a Häusliche Pflege

§ 5b Teilstationäre Pflege und Kurzzeitpflege

§ 5c Vollstationäre Pflege

§ 5d Zusätzliche Betreuungsleistungen bei häuslicher und vollstationärer Pflege

§ 6 Beihilfefähige Aufwendungen bei stationären Rehabilitationsmaßnahmen

§ 6a Beihilfefähige Aufwendungen für stationäre Müttergenesungskuren oder Mutter-/Vater-Kind-Kuren

§ 7 Beihilfefähige Aufwendungen für ambulante Kur- und Rehabilitationsmaßnahmen

§ 8 Beihilfefähige Aufwendungen bei nicht rechtswidrigem Schwangerschaftsabbruch und durch Krankheit erforderlicher Sterilisation sowie bei Empfängnisregelung

§ 9 Beihilfefähige Aufwendungen in Geburtsfällen

§ 10 Beihilfefähige Aufwendungen bei Behandlung im Ausland

§ 11 Beihilfefähige Aufwendungen in Todesfällen

§ 12 Bemessung der Beihilfen

§ 12a Kostendämpfungspauschale

§ 13 Verfahren

§ 14 Gewährung von Beihilfen an Hinterbliebene und andere Personen in Todesfällen

§ 15 Belastungsgrenze

§ 16 Besondere Bestimmungen für die Gemeinden, Gemeindeverbände und die sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts

§ 17 Personenbezogene Bezeichnungen

§ 18 Inkrafttreten, Außerkrafttreten und Übergangs- und Schlussvorschriften


Anlage 1 § 4 BVO (zu § 4 Abs. 1 Nr. 1 Satz 5) Ambulant durchgeführte psychotherapeutische Behandlungen und Maßnahmen der psychosomatischen Grundversorgung
Anlage 2 § 4 BVO (zu § 4 Abs. 1 Nr. 7 BVO)
Anlage 3 § 4 BVO (zu § 4 Abs. 1 Nr. 10 Satz 11)


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