Beihilfenverordnung des Landes Sachsen: § 66 Inkrafttreten und Außerkrafttreten

 

 

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§ 66 Inkrafttreten und Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2013 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Gewährung von Beihilfe in Krankheits-, Pflege-, Geburts- und Todesfällen (Sächsische Beihilfeverordnung – SächsBhVO) vom 2. Oktober 2009 (SächsGVBl. S. 524) außer Kraft.


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