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Verordnung über Beihilfe in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen (Bundesbeihilfeverordnung – BBhV): - Übersicht -
Auf Grund des § 80 Abs. 4 des Bundesbeamtengesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) verordnet das Bundesministerium des Innern im Einvernehmen mit dem Auswärtigen Amt, dem Bundesministerium der Finanzen, dem Bundesministerium der Verteidigung und dem Bundesministerium für Gesundheit:
Letzte Aktualisierung: 24.10.2025
Inhaltsübersicht
Kapitel 1
Allgemeine Vorschriften
§ 2 Beihilfeberechtigte Personen
§ 3 Beamtinnen und Beamte im Ausland
§ 4 Berücksichtigungsfähige Personen
§ 6 Beihilfefähigkeit von Aufwendungen
§ 7 Verweisungen auf das Sozialgesetzbuch
§ 8 Ausschluss der Beihilfefähigkeit
§ 11 Aufwendungen im Ausland
Kapitel 2
Aufwendungen in Krankheitsfällen
Abschnitt 1
Ambulante Leistungen
§ 13 Leistungen von Heilpraktikerinnen und Heilpraktikern
§ 15 Implantologische Leistungen
§ 15a Kieferorthopädische Leistungen
§ 15b Funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen
§ 16 Auslagen, Material- und Laborkosten
§ 17 Zahnärztliche Leistungen für Beamtinnen und Beamte auf Widerruf
§ 18 Psychotherapeutische Leistungens- und Anwendungsformen
§ 18a Gemeinsame Vorschriften für psychoanalytisch begründete Verfahren,
Verhaltenstherapie und Systemische Therapie
§ 19 Psychoanalytisch begründete Verfahren
§ 21 Psychosomatische Grundversorgung
Abschnitt 2
Sonstige Aufwendungen
§ 22 Arznei- und Verbandmittel
§ 25 Hilfsmittel, Geräte zur Selbstbehandlung und Selbstkontrolle, Körperersatzstücke
§ 25a Digitale Gesundheitsanwendungen
§ 26 Behandlung in zugelassenen Krankenhäusern
§ 26a Behandlung in nicht zugelassenen Krankenhäusern
§ 26b Übergangspflege im Krankenhaus
§ 27a Außerklinische Intensivpflege
§ 28 Familien- und Haushaltshilfe
§ 29 Familien- und Haushaltshilfe im Ausland
§ 30a Neuropsychologische Therapie
§ 33 Lebensbedrohliche oder regelmäßig tödlich verlaufende Krankheiten
Abschnitt 3
Rehabilitation
§ 34 Anschlussheil- und Suchtbehandlungen
§ 36 Voraussetzungen für Rehabilitationsmaßnahmen
Kapitel 3
Aufwendungen in Pflegefällen
§ 37 Pflegeberatung, Anspruch auf Beihilfe für Pflegeleistungen
§ 38 Anspruchsberechtigte bei Pflegeleistungen
§ 38f Ambulant betreute Wohngruppen
§ 38g Pflegehilfsmittel, Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes,
digitale Pflegeanwendungen und ergänzende Unterstützungsleistungen bei
der Nutzung digitaler Pflegeanwendungen
§ 38h Leistungen zur sozialen Sicherung der Pflegeperson
§ 39a Einrichtungen der Behindertenhilfe
§ 39b Aufwendungen bei Pflegegrad 1
§ 40a Gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase
Kapitel 4
Aufwendungen in anderen Fällen
§ 41 Früherkennungsuntersuchungen und Vorsorgemaßnahmen
§ 42 Schwangerschaft und Geburt
§ 43a Sterilisation, Empfängnisregelung und Schwangerschaftsabbruch
§ 45 Erste Hilfe, Entseuchung, Kommunikationshilfe
§ 45a Organspende und andere Spenden
§ 45b Klinisches Krebsregister
Kapitel 5
Umfang der Beihilfe
§ 47 Abweichender Bemessungssatz
§ 50 Belastungsgrenzen
Kapitel 6
Verfahren und Zuständigkeit
§ 52 Zuordnung von Aufwendungen
§ 57 Verwaltungsvorschriften
Kapitel 7
Übergangs- und Schlussvorschriften
Anlage 1 (zu § 6 Absatz 2)
Bundesbeihilfeverordnung (BBhV): Anlage .1 (zu § 6 Absatz 2) -
Ausgeschlossene und teilweise ausgeschlossene Untersuchungen und
Behandlungen >>> zur Anlage 1
Anlage 2 (zu § 6 Absatz 3 Satz 4)
Höchstebrträge für die Angemessenheit der Aufwendungen für Heilpraktikerleistungen
>>> zur Anlage 2
Anlage 3 (zu den §§ 18 bis 21)
Ambulant durchgeführte psychotherapeutische Behandlungen und Maßnahmen der
psychosomatischen Grundversorgung >>> zur Anlage 3
Anlage 4 (zu § 22 Absatz 1)
wegefallen
Beihilfefähige Medizinprodukte
Anlage 5 (zu § 22 Absatz 2 Nummer 1)
wegefallen
Arzneimittel, die überwiegend der Erhöhung der Lebensqualität dienen
Anlage 6 (zu § 22 Absatz 2 Nummer 3 Buchstabe c)
wegefallen
Beihilfefähigkeit nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel
Anlage 7 (zu § 22 Absatz 3)
wegefallen
Arzneimittelgruppen, für die Festbeträge gelten
Anlage 8 (zu § 22 Absatz 4)
Von der Beihilfefähigkeit ausgeschlossene oder beschränkt beihilfefähige Arzneimittel
>>> zur Anlage 8
Anlage 9 (zu § 23 Absatz 1)
Höchstbeträge für beihilfefähige Aufwendungen für Heilmittel >>> zur Anlage 9
Anlage 10 (zu § 23 Absatz 1 und § 24 Absatz 1)
Zugelassene Leistungserbringerinnen und Leistungserbringer für Heilmittel
Anlage 11 (zu § 25 Absatz 1 und 4)
Beihilfefähige Aufwendungen für Hilfsmittel, Geräte zur Selbstbehandlung und Selbstkontrolle, Körperersatzstücke
Anlage 12 (zu 25 Absatz 1, 2 und 4)
Nicht beihilfefähige Hilfsmittel, Geräte zur Selbstbehandlung und Selbstkontrolle
Anlage 13 (zu § 41 Absatz 1)
Ergänzende Früherkennungsuntersuchungen, Vorsorgemaßnahmen und Schutzimpfungen
fertig
Anlage 1 (zu § 6 Absatz 2)
Ausgeschlossene und teilweise ausgeschlossene Untersuchungen und Behandlungen
Anlage 2 (zu § 6 Absatz 3 Satz 4)
Höchstbeträge für die Angemessenheit der Aufwendungen für Heilpraktikerleistungen
Anlage 2 (zu § 6 Absatz 3 Satz 4)
Höchstbeträge für die Angemessenheit der Aufwendungen für Heilpraktikerleistungen
Anlage 3 (zu den §§ 18 bis 21)
Ambulant durchgeführte psychotherapeutische Behandlungen und Maßnahmen der psychosomatischen Grundversorgung
Anlage 4 (zu § 22 Absatz 1)
Beihilfefähige Medizinprodukte
Anlage 5 (zu § 22 Absatz 2 Nummer 1)
Arzneimittel, die überwiegend der Erhöhung der Lebensqualität dienen
Anlage 6 (zu § 22 Absatz 2 Nummer 3 Buchstabe c)
Beihilfefähigkeit nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel
Anlage 7
(weggefallen)
Anlage 8 (zu § 22 Absatz 4)
Von der Beihilfefähigkeit ausgeschlossene oder beschränkt beihilfefähige Arzneimittel
Anlage 9 (zu § 23 Absatz 1)
Höchstbeträge für beihilfefähige Aufwendungen für Heilmittel
Anlage 10 (zu § 23 Absatz 1 und § 24 Absatz 1)
Leistungserbringerinnen und Leistungserbringer für Heilmittel
Anlage 11 (zu § 25 Absatz 1 und 4)
Beihilfefähige Aufwendungen für Hilfsmittel, Geräte zur Selbstbehandlung und Selbstkontrolle, Körperersatzstücke
Anlage 12 (zu § 25 Absatz 1, 2 und 4)
Nicht beihilfefähige Hilfsmittel, Geräte zur Selbstbehandlung und Selbstkontrolle
Anlage 13 (zu § 41 Absatz 1 Satz 3)
Nach § 41 Absatz 1 Satz 3 beihilfefähige Früherkennungsuntersuchungen, Vorsorgemaßnahmen und Schutzimpfungen
Anlage 14 (zu § 41 Absatz 3)
Früherkennungsprogramm für erblich belastete Personen mit einem erhöhten familiären Brust- oder Eierstockkrebsrisiko
Anlage 14a (zu § 41 Absatz 4)
Früherkennungsprogramm für erblich belastete Personen mit einem erhöhten familiären Darmkrebsrisiko
Anlage 15
(weggefallen)
Anlage 16 zu § 51a Absatz 2
Beihilfeantrag für den Bereich Bund (Vorder- und Rückseite)
Red 20220323
Hinweis GV:
Dieser Teil muss noch von UT geprüft werden.
Durch die Neufassung der BBhV vom 8.9.2012 sind die hier aufgeführten Anlagen nicht mehr in Kraft! Wir belassen diese Informationen vorerst dennoch online!
Anlage 1 (zu § 6 Abs. 2) Ausgeschlossene und teilweise ausgeschlossene Untersuchungs- und Behandlungsmethoden
Anlage 2 (zu §§ 18 bis 21) Ambulant durchgeführte psychotherapeutische Behandlungen und Maßnahmen der psychosomatischen Grundversorgung
Anlage 3 (zu § 23 Abs. 1 und § 24 Abs. 1) Zugelassene Leistungserbringerinnen und Leistungserbringer für Heilmittel
Anlage 4 (zu § 23 Abs. 1)
Höchstbeträge für die Angemessenheit der Aufwendungen für Heilmittel und Voraussetzungen für bestimmte Heilmittel
Anlage 5 (zu § 25 Abs. 1 und 4) Beihilfefähigkeit der Aufwendungen für Hilfsmittel, Geräte zur Selbstbehandlung und Selbstkontrolle sowie für Körperersatzstücke einschließlich Zubehör
Anlage 6 (zu § 25 Abs. 1, 2 und 4) Nicht beihilfefähige Hilfsmittel, Geräte zur Selbstbehandlung und Selbstkontrolle
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