Ihre nächste Reha - Recherchieren Sie mit dem "führenden" Klinikverzeichnis
"Das führende Klinikverzeichnis rund um die Beihilfe" gibt ihnen Orientierung bei der Suche nach der geeigneten Klinik für Ihre nächsten Reha. Sie können auch nach Indikationen von A bis Z suchen. Beamtinnen und Beamte finden zudem vorteilhafte Angebote nach Gesundheitswochen..


Beihilfeverordnung des Bundes (BBhV): § 37 Grundsatz

 

 

 Zu Indikationen von A bis Z und ausgewählten Kliniken

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Zur Übersicht der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV):

Beihilfeverordnung des Bundes:
§ 37 Grundsatz

(1) Die Festsetzungsstelle beteiligt sich an den Kosten der Träger für eine Pflegeberatung nach § 7a des Elften Buches Sozialgesetzbuch, wenn Beihilfeberechtigte und berücksichtigungsfähige Angehörige Leistungen der Pflegeversicherung
1. beziehen oder
2. beantragt haben und erkennbar Hilfe- und Beratungsbedarf besteht.
(2) Pflegebedürftige im Sinne des § 14 des Elften Buches Sozialgesetzbuch erhalten Beihilfe zu Pflegeleistungen, sobald die Voraussetzungen für die Zuordnung zu einer Pflegestufe nach § 15 des Elften Buches Sozialgesetzbuch (Stufen der Pflegebedürftigkeit) erfüllt sind. Pflegebedürftige, die die Voraussetzungen des § 45 a des Elften Buches Sozialgesetzbuch erfüllen, erhalten auch Beihilfe zu den Aufwendungen für Betreuungsleistungen nach § 45 b des Elften Buches Sozialgesetzbuch.


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