Beihilfenverordnung des Landes Niedersachsen: § 13 Psychosomatische Grundversorgung

 

OnlineService für 10 Euro

Für nur 10,00 Euro bei einer Laufzeit von 12 Monaten bleiben Sie in den wichtigsten Fragen zum Öffentlichen Dienst auf dem Laufenden: Sie finden im Portal OnlineService rund 10 Bücher und eBooks zum herunterladen, lesen und ausdrucken. Mehr Infos 

Zur Übersicht der Beihilfenverordnung des Landes Niedersachsen:

§ 13 Psychosomatische Grundversorgung

(1) Aufwendungen für ambulante Leistungen der psychosomatischen Grundversorgung sind nur beihilfefähig für
1. verbale Intervention mit einer Mindestbehandlungsdauer von 20 Minuten,
2. Hypnose (Nummer 845 des Gebührenverzeichnisses der Gebührenordnung für Ärzte) und
3. autogenes Training und Jacobsonsche Relaxationstherapie (Nummern 846 und 847 des Gebührenverzeichnisses der Gebührenordnung für Ärzte).
(2) Je Krankheitsfall sind beihilfefähig
1. Aufwendungen für verbale Intervention für bis zu 25 Sitzungen,
2. Aufwendungen für Hypnose für bis zu zwölf Sitzungen und
3. Aufwendungen für autogenes Training und Jacobsonsche Relaxationstherapie als Einzel- oder Gruppenbehandlung für bis zu zwölf Sitzungen, wobei eine Kombination von Einzel- und Gruppenbehandlung möglich ist.
(3) Aufwendungen für Leistungen nach Absatz 1 sind neben Aufwendungen für eine gleichzeitig durchgeführte Therapie nach § 14 oder § 15 nicht beihilfefähig.  Aufwendungen für eine verbale Intervention sind auch nicht beihilfefähig, wenn sie in einer Sitzung erbracht wurde, in der auch Hypnose, autogenes Training oder Jacobsonsche Relaxationstherapie durchgeführt wurde.


Exklusivangebot zum Komplettpreis von 22,50 Euro

Der INFO-SERVICE Öffentliche Dienst/Beamte informiert seit dem Jahr 1997 die Beschäftigten im öffentlichen Dienst zu wichtigen Themen rund um Einkommen, Arbeitsbedingungen und die Beihilfe (Bund / Länder). Auf dem USB-Stick (32 GB) sind drei Ratgeber & fünf e-Books aufgespielt. Ebenfalls verfügbar sind OnlineBücher Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenversorgungs-recht in Bund und Ländern sowie Beihilfe in Bund und Ländern. Die eBooks sind besonders komfortabel, denn mit den VerLINKungen kommt man direkt auf die gewünschte Website: 5 eBooks Nebentätigkeitsrecht, Tarifrecht, Berufseinstieg im öffentlichen Dienst, Rund ums Geld im öffentlichen Sektor und Frauen im öffentlichen Dienst. >>>zur Bestellung

mehr zu: Beihilfenverordnung
Home | www.die-beihilfe.de | Datenschutz | Impressum   © 2024