Neu aufgelegt im Juli 2025: Ratgeber Beihilferecht für 7,50 Euro zzgl. Versand und MwSt. Zu Indikationen von A bis Z und ausgewählten Kliniken |
OnlineService für 10 Euro Für nur 10,00 Euro bei einer Laufzeit von 12 Monaten bleiben Sie in den wichtigsten Fragen zum Öffentlichen Dienst auf dem Laufenden: Sie finden im Portal OnlineService zehn Ratgeber bzw. eBooks zum herunterladen, lesen und ausdrucken. Mehr Infos |
Zur Übersicht der Beihilfenverordnung des Landes Rheinland-Pfalz:
§ 48 Fahrtkosten aus Anlass von Sanatoriumsbehandlungen, Anschlussheilbehandlungen und Heilkuren
An- und Abreise sind unabhängig vom genutzten Beförderungsmittel insgesamt in Höhe von 0,20 EUR je Entfernungskilometer, höchstens bis zu 200,00 EUR, beihilfefähig. Abweichend von Satz 1 sind die Kosten
1. für einen aus medizinischen Gründen notwendigen Transport mit einem Krankentransportwagen sowie
2. regelmäßiger Fahrten eines Elternteils zum Besuch eines im Sanatorium aufgenommenen Kindes, wenn der Besuch nach der Feststellung der Amts- oder Vertrauensärztin oder des Amts- oder Vertrauensarztes wegen des Alters des Kindes und der eine stationäre Langzeittherapie erfordernden schweren Erkrankung medizinisch notwendig ist,
nach § 30 beihilfefähig.
![]() |
Exklusivangebot zum Komplettpreis von 22,50 Euro (inkl. Versand und MwSt.) Der INFO-SERVICE Öffentliche Dienst/Beamte informiert seit dem Jahr 1997 - also fadt 30 Jahre - die Beschäftigten im öffentlichen Dienst zu wichtigen Themen rund um Einkommen, Arbeitsbedingungen und zur Beihilfe in Bund und Ländern). Auf dem USB-Stick (32 GB) sind drei Ratgeber & fünf e-Books aufgespielt. Ebenfalls verfügbar sind OnlineBücher Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenversor-gungsrecht in Bund und Ländern sowie Beihilfe in Bund und Ländern. Die eBooks sind besonders komfortabel, denn mit den VerLINKungen kommt man direkt auf die gewünschte Website: 5 eBooks Nebentätigkeitsrecht, Tarifrecht, Berufseinstieg im öffentlichen Dienst, Rund ums Geld im öffentlichen Sektor und Frauen im öffentlichen Dienst. >>>zur Bestellung |