Zu Indikationen von A bis Z und ausgewählten Kliniken |
OnlineService für 10 Euro Für nur 10,00 Euro bei einer Laufzeit von 12 Monaten bleiben Sie in den wichtigsten Fragen zum Öffentlichen Dienst auf dem Laufenden: Sie finden im Portal OnlineService rund 10 Bücher und eBooks zum herunterladen, lesen und ausdrucken. Mehr Infos |
Zur Übersicht der Beihilfenverordnung des Landes Rheinland-Pfalz:
§ 57 Bemessung der Beihilfen
(1) Der Bemessungssatz beträgt für Aufwendungen, die entstanden sind für
1. beihilfeberechtigte Personen
nach § 66 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 LBG 50 v. H.,
2. beihilfeberechtigte Personen
nach § 66 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 bis4 LBG 70 v. H.,
3. beihilfeberechtigte Personen nach
§ 66 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 LBG und
berücksichtigungsfähige Angehörige nach § 4 Abs. 2 80 v. H. und
4. berücksichtigungsfähige Angehörige
nach § 4 Abs. 1 70 v. H.
Sind zwei oder mehr Kinder nach § 4 Abs. 2 berücksichtigungsfähig, so beträgt der Bemessungssatz für Personen nach Nummer 1 70 v. H.; bei mehreren beihilfeberechtigten Personen gilt dies nur für diejenige, die den kinderbezogenen Anteil im Familienzuschlag bezieht. Maßgebend ist der Bemessungssatz im Zeitpunkt des Entstehens der Aufwendungen.
(2) In den Fällen des § 5 wird der Bemessungssatz zugrunde gelegt, der der verstorbenen Person bei eigener Antragstellung für seine Person zugestanden hätte.
(3) Für die Anwendung des Absatzes 1 gelten die Aufwendungen
1. einer Begleitperson als Aufwendungen der begleiteten Person,
2. nach § 29 als Aufwendungen der stationär oder auswärts untergebrachten Person,
3. nach § 49 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 bis 6 als Aufwendungen der Mutter und
4. nach § 54 Abs. 4 als Aufwendungen der ältesten verbleibenden Person.
Exklusivangebot zum Komplettpreis von 22,50 Euro Der INFO-SERVICE Öffentliche Dienst/Beamte informiert seit dem Jahr 1997 die Beschäftigten im öffentlichen Dienst zu wichtigen Themen rund um Einkommen, Arbeitsbedingungen und die Beihilfe (Bund / Länder). Auf dem USB-Stick (32 GB) sind drei Ratgeber & fünf e-Books aufgespielt. Ebenfalls verfügbar sind OnlineBücher Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenversorgungs-recht in Bund und Ländern sowie Beihilfe in Bund und Ländern. Die eBooks sind besonders komfortabel, denn mit den VerLINKungen kommt man direkt auf die gewünschte Website: 5 eBooks Nebentätigkeitsrecht, Tarifrecht, Berufseinstieg im öffentlichen Dienst, Rund ums Geld im öffentlichen Sektor und Frauen im öffentlichen Dienst. >>>zur Bestellung |